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Oberlandesgericht Köln, 17 W 320/87

Datum:
29.06.1987
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
17. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 W 320/87
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1987:0629.17W320.87.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 28 0 43/87
 
Tenor:

Unter Zurückweisung der Beschwerde im übrigen wird der angefochtene Beschluß teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die aufgrund des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 3. März 1987 - 28 0 43/87 - von dem Kläger an den Beklagten zu erstattenden Kosten werden auf

519,84 DM

nebst 4% Zinsen seit dem 3. März 1987 festgesetzt. Das weitergehende Festsetzungsbegehren des Beklagten wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Gerichtsgebühr des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Die übrigen Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

 
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