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Oberlandesgericht Köln, 6 U 19/85

Datum:
12.07.1985
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 19/85
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1985:0712.6U19.85.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 14 O 156/84
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 16. Januar 1985 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 14 0 156/84 - teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.000,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 6. Juli 1984 :zu zahlen.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der

Beklagten auferlegt mit Ausnahme von 18,-- DM der in erster Instanz angefallenen Gerichtskosten; diese hat der

Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar,

Der Wert der Beschwer der Beklagten wird auf 5.000,-- DM festgesetzt.

 
1234567891011
 

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