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Oberlandesgericht Köln, 23 WLw 32/79

Datum:
27.03.1980
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
Senat für Landwirtschaftssachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 WLw 32/79
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1980:0327.23WLW32.79.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Geldern, Lw S 1/79
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluß des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgerichts - Geldern vom 2. November 1979 - LwS 1/79 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

1. Die Einwendungen der Beteiligten zu 1) gegen das Vorkaufsrecht der Beteiligten zu 5) zu dem Kaufvertrag vom 29. Mai 1979 vor Notar L in L3 - UR Nr. #####/#### - werden für begründet erklärt; der Beteiligten zu 5) steht ein Vorkaufsrecht nicht zu.

2. Der Antrag der Beteiligten zu 1) auf Erteilung der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu dem Kaufvertrag vom 29. Mai 1979 vor Notar L in L3 - UR Nr. #####/####- wird, soweit durch diesen Vertrag die landwirtschaftlich genutzte Fläche des Grundstücks G1 verkauft wird, zurückgewiesen.

3. Die Gerichtskosten des Verfahrens in beiden Instanzen tragen die Beteiligten zu 1) als Gesamtschuldner.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen findet nicht statt.

Geschäftswert: Für beide Instanzen 243.000,-- DM.

 
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