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Oberlandesgericht Köln, 22 U 73/80

Datum:
01.12.1980
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 U 73/80
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1980:1201.22U73.80.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 5 0 378/77
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. Dezember 1979 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 5 0 378/77 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,-- DM abzuwenden, es sei denn, daß die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Diese Sicherheitsleistungen können auch durch selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaften einer Bank oder öffentlichen Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

 
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