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Oberlandesgericht Köln, 7 U 6/79

Datum:
17.05.1979
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
26. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 U 6/79
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1979:0517.7U6.79.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 5 0 72/77
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurück-weisung der Anschlußberufung der Beklagten das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24. Oktober 1978 - AZ.: 5 0 72/77 - teilweise geändert und wie folgt neugefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.338,35 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 12. Oktober 1976 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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