Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 13 UKl 4/25

Datum:
20.01.2026
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Versäumnisurteil
Aktenzeichen:
13 UKl 4/25
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2026:0120.13UKL4.25.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen,

  1. im Rahmen geschäftlicher Handlungen auf der Internetseite "www.vueling.com" das Buchen von Flügen anzubieten bzw. anbieten zu lassen

  1. und dabei darauf hinzuweisen, dass mit Ausnahme von am Flughafen getätigten, zusammen mit dem Handgepäck unter dem Vordersitz zu ver- stauenden Einkäufen für alle Kunden, die nicht

nur die Mitnahme eines unter dem Vordersitz zu verstauenden Handge- päckstücks mit den Maßen 40 cm x 30 cm x 20 cm im Flugpreis eingeschlossen ist und für ein im oberen Gepäckfach der Kabine zu verstauendes weiteres und/oder größeres Handgepäckstück mit den Maßen bis zu 55 cm x 40 cm x 20 cm ein Zusatzentgelt verlangt wird, wenn dies geschieht wie folgt:

  1. ohne in dem Tarif „Fly Light“ neben dem Endpreis das Entgelt auszuwei- sen bzw. ausweisen zu lassen, das für das Mitführen eines Kabinengepäck- stücks mit den Maßen 55 cm x 40 cm x 20 cm (bis maximal 10 kg) zu zahlen ist, wenn dies geschieht wie folgt:

  1. in Bezug auf Luftfahrt-Beförderungsverträge nachfolgende oder mit die- ser inhaltsgleiche Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ausge- nommen gegenüber einer Person, die in ihrer selbständigen beruflichen Tä- tigkeit handelt (Unternehmer), zu verwenden sowie sich auf die Klauseln bei der Abwicklung derartiger Verträge zu berufen:

„HANDGEPÄCK

JE NACH ART IHRER BUCHUNG DÜRFEN SIE IN DER KABINE DES FLUG- ZEUGES FOLGENDES MITNEHMEN.

MIT IHNEN IN DER KABINE

EIN HANDGEPÄCKSTÜCK UNTER DEM VORDERSITZ (KOSTENLOS)

Alle Passagiere können kostenfrei 1 Handgepäckstück (max. 40x30x20 cm) sowie die am Flughafen getätigten Einkäufe mit in die Kabine nehmen. Alles muss allerdings unter dem Vordersitz verstaut werden können.

Bei allen Buchungen inbegriffen

EIN GEPÄCKSTÜCK IM GEPÄCKFACH

Wenn der Kabinenkoffer mit max. 10 kg (55x40x20 cm) in Ihrem Tarif inbegrif- fen ist, fliegt er mit Ihnen und Sie müssen ihn im oberen Gepäckfach ver- stauen.

Bei folgenden Kunden ist dies inbegriffen:

Kunden, die mit dem Fly oder Fly Grande-Tarif reisen Alle Premium Kunden

Kunden, die den Betreuungsservice am Flughafen angefordert haben (hilfs- bedürftige Personen)

Kunden, die mit einem Kleinkind reisen (unter zwei Jahre“

Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten an- gedroht, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf und an den Geschäftsführern der Beklagten zu vollziehen ist.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 327,10 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. seit dem 17.12.2025 zu zah- len.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Tatbestand

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 22 24 25 30 31 32 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 49

Entscheidungsgründe

50 51 55 56 57 59 61 62 64

Rechtsbehelfsbelehrung:

68 69 70
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank