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Oberlandesgericht Hamm, 10 U 78/25

Datum:
05.03.2026
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 U 78/25
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2026:0305.10U78.25.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 19 O 205/24
Schlagworte:
Pflichtteil, Stufenklage, Wertermittlung, Zurückbehaltungsrecht, Widerklage
Normen:
BGB § 2314, 273; ZPO § 301
Leitsätze:

Der Wertermittlung von solchen Gegenständen, die der Erblasser zu Lebzeiten verschenkt hat und deshalb zum fiktiven Nachlass gehören, steht nicht entgegen, wenn der Erbe nicht weiß, wo sich diese Gegenstände gegenwärtig befinden. Ihn trifft die Pflicht, die Begutachtung durch einen Sachverständigen zu ermöglichen und daran mitzuwirken, z.B. durch die Bereitstellung erforderlicher Informationen. Hat das Erstgericht über Teile des Streitgegenstands nicht entschieden, fehlt es insoweit an einer anfechtbaren Entscheidung und gelangt der Rechtsstreit nicht in die Berufungsinstanz. Die Rechtshängigkeit einer Widerklage, über die das Erstgericht nicht entschieden hat, weil es wegen des widerklagend geltend gemachten Anspruchs ein Zurückbehaltungsrecht angenommen hat, entfällt, wenn nicht innerhalb der Frist des § 321 Abs. 2 ZPO ein Antrag auf Urteilsergänzung gestellt worden ist.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 04.08.2025 verkündete Teilurteil des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert.

Unter Aufrechterhaltung des Teilurteils im Übrigen wird der Beklagte verurteilt,

den Verkehrswert des Motorrades BMW R27, 13KW mit dem amtlichen Kennzeichen N01 (geschenkt an Herrn F., wahrscheinlich im Jahre 2019) sowie des Pferdeanhängers der Firma I. mit fester Polyesterhaube, einer Sattelkammer, vorgesehen für den Transport von zwei Groß-pferden (verschenkt an Frau O. T., geb. am 00.00.0000, wohnhaft S., Y.-straße N02, geschenkt im April 2014) zu ermitteln.

Die Zug-um-Zug-Verurteilung wird aufgehoben.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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