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Oberlandesgericht Hamm, 7 U 47/24

Datum:
25.01.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 U 47/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2025:0125.7U47.24.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Siegen, 1 O 554/20
Schlagworte:
keine deliktische Rechtsscheinhaftung des Vertreters einer Unternehmergesellschaft, Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter, Untermietverhältnis
Normen:
GmbHG § 5a; BGB § 311 Abs. 2, Abs. 3, § 179, § 540, § 823, § 831
Leitsätze:
 
Tenor:

Dem Beklagten wird unter Beiordnung der Rechtsanwaltskanzlei K. aus B. ratenfreie Prozesskostenhilfe für den auf Klageabweisung gerichteten Berufungsantrag bewilligt.

Es wird der Klägerin Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses Stellung zu nehmen, ggf. die Klage aus Kostengründen zurückzunehmen.

Beide Parteien mögen binnen der Frist mitteilen, ob sie (alternativ) auch mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren einverstanden sind.

 
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