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Oberlandesgericht Hamm, 7 U 35/25

Datum:
02.10.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
7.Zivilsenat
Entscheidungsart:
Hinweisbeschluss
Aktenzeichen:
7 U 35/25
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2025:1002.7U35.25.00
 
Schlagworte:
Baumfällarbeiten, Verkehrssicherungspflicht, Auswahlverschulden, Überwachungsverschulden, Darlegungslast
Normen:
BGB § 823 Abs. 1
Leitsätze:
  1. Zum Auswahl- und Überwachungsverschulden eines Grundstückseigentümers bei der Beauftragung eines Dritten mit der Fällung eines Baumes.

  2. Zum eigenen Verschulden eines Grundstückseigentümers bei Mitarbeit bei der Fällung eines Baumes neben einem beauftragten Dritten.

 
Tenor:

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten zu 2 auf seine Kosten gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.

Es wird dem Beklagten zu 2 Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.

 
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