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Oberlandesgericht Hamm, 5 U 15/17

Datum:
28.05.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 15/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2025:0528.5U15.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 2 O 285/15
Schlagworte:
Eigentumsbeeinträchtigung aufgrund des Betreibens von Kohlekraftwerken und einer damit verbundenen Erwärmung des Erdklimas
Normen:
§ 1004 BGB
Leitsätze:
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 15.12.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Essen (Az.: 2 O 285/15) wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird bis zum 27.01.2021 auf 23.384 EUR, bis zum 17.03.2025 auf 19.544,00 € und danach auf 17.024 EUR festgesetzt.

 
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