Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 3 Ws 241/25

Datum:
17.07.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ws 241/25
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2025:0717.3WS241.25.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 21 KLs 1/24
Schlagworte:
Notveräußerung, Fortsetzungsfeststellungsinteresse
Normen:
StPO §§ 111p, 304
Leitsätze:

Zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse eines Rechtsmittels bei einer bereits durchgeführten Notveräußerung.

 
Tenor:

1.

Auf die Beschwerde des Angeklagten wird festgestellt, dass die mit Beschluss des Landgerichts Essen vom 6. März 2025 erfolgte Anordnung der Notveräußerung des Pkw Ford Mustang Coupe mit der FIN N01 und des Pkw Mercedes-Benz GLC 220d mit der FIN N02 rechtswidrig war.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten darin erwachsenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

2.

Der Antrag auf Feststellung von Ansprüchen nach dem StrEG wird zurückgewiesen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank