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Oberlandesgericht Hamm, 2 Ws 20/25

Datum:
27.05.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 20/25
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2025:0527.2WS20.25.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 7 Ks 3/25
Schlagworte:
Untersuchungshaft, Aufhebung eines Außervollzugsetzungsbeschlusses, Beschleunigungsgebot
Normen:
StPO §§ 116 Abs. 1, Abs. 4, 126 Abs. 2 S. 1
Leitsätze:
 
Tenor:

Die Haftbeschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des Beschlusses vom 05.02.2025 sowie des Nichtabhilfebeschlusses vom 25.04.2025, die durch das Vorbringen des Angeklagten nicht ausgeräumt werden, auf dessen Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.

 
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