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Oberlandesgericht Hamm, 24 U 63/25

Datum:
04.12.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
24 U 63/25
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2025:1204.24U63.25.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 204 O 65/24
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 19.03.2025 verkündete Urteil des Landgerichts Münster (Az. 204 O 65/24) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.719,87 EUR festgesetzt.

 
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