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Oberlandesgericht Hamm, 24 U 21/25

Datum:
27.11.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Hinweisbeschluss
Aktenzeichen:
24 U 21/25
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2025:1127.24U21.25.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 2 O 294/20
 
Tenor:

Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Kläger gegen das am 05.12.2024 verkündete Urteil des Landgerichts Münster durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen, da die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordern und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.

Die Kläger erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses. Binnen gleicher Frist sieht der Senat einer etwaigen Rücknahme der Berufung - auch im Kosteninteresse - entgegen.

 
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