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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 94/24

Datum:
26.09.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 94/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2025:0926.20U94.24.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Hagen, 23 O 26/21
Schlagworte:
Transportversicherung, Beratungspflicht eines Versicherers
Leitsätze:

Zur Haftung eines (ausländischen) Versicherers wegen etwaigen Beratungsverschuldens, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag unter Vermittlung eines (ausländischen) Maklers abschließt (Haftung des Versicherers hier verneint).

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.04.2024 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hagen abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor einer Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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