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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 6/25

Datum:
05.09.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 6/25
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2025:0905.20U6.25.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 18 O 254/21
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 13.12.2024 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das vorbezeichnete Urteil abgeändert.

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Bielefeld vom 04.10.2022 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.

Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits erster Instanz sowie die Kosten zweiter Instanz.

Dieses Urteil sowie das vorbezeichnete Versäumnisurteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Berufungsstreitwert: bis 30.000 €

 
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