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Oberlandesgericht Hamm, 1 Ws 131/25

Datum:
22.05.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 Ws 131/25
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2025:0522.1WS131.25.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 29 NBs 18/23
Schlagworte:
Ablehnung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung, Frist
Normen:
StPO § 329 Abs. 7
Leitsätze:
 
Tenor:

Der Beschluss des Landgerichts Essen vom 20.03.2025 wird aufgehoben.

Der Angeklagte wird darauf hingewiesen, dass die Wochenfrist zur Einlegung und Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung mit der Zustellung dieses Beschlusses zu laufen beginnt.

Die Sache wird dem Landgericht Essen – IX. kleine Strafkammer – zur Entgegennahme einer eventuellen weiteren Antragsbegründung zurückgegeben.

 
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