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Oberlandesgericht Hamm, 1 ORs 9/25

Datum:
14.05.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 ORs 9/25
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2025:0514.1ORS9.25.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 40 NBs 49/24
Schlagworte:
Verwerfungsentscheidung nach § 346 Abs. 1 StPO vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist
Normen:
StPO, § 346 Abs. 1; StPO § 346 Abs. 2; StPO § 347
Leitsätze:
 
Tenor:

Der Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 14.01.2025 wird aufgehoben.

Die Angeklagte wird darauf hingewiesen, dass die Monatsfrist zu Begründung ihrer Revision mit Zustellung dieses Beschlusses zu laufen beginnt.

Die Sache wird dem Landgericht Dortmund – 40. kleine Strafkammer – zur Entgegennahme einer eventuellen Revisionsbegründung zurückgegeben.

 
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