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Oberlandesgericht Hamm, 10 W 56/25

Datum:
10.06.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 W 56/25
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2025:0610.10W56.25.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bünde, 3 VI 215/21
Schlagworte:
Nachlasspfleger, Vergütung, Aufwendungsersatz
Normen:
BGB § 1915; BGB § 1836; BGB § 1888
Leitsätze:
 
Tenor:

Der Beschluss wird teilweise abgeändert und dem Beteiligten zu 22) für seine Tätigkeit als Nachlasspfleger eine Vergütung in Höhe von 13.475,53 € inclusive Mehrwertsteuer gegen den Nachlass festgesetzt. Im Übrigen wird der Festsetzungsantrag abgewiesen.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Auslagen des Beschwerdeführers trägt der Beteiligte zu 22).

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 9.269,80 € festgesetzt.

 
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