Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 7 U 83/22

Datum:
19.04.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 U 83/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2024:0419.7U83.22.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 11 O 24/21
Schlagworte:
Grundstück, Feldweg, Traktor, Einbiegen, doppelte Rückschau, Gefährdungsausschluss, unklare Verkehrslage, Fahrtrichtungsanzeiger
Normen:
StVO § 1 Abs. 2, § 5 Abs. 3 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 4, § 9 Abs. 5
Leitsätze:
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 1.7.2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster (11 O 24/21) abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten bleiben als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 5.275,14 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.10.2020 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 16 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 84 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank