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Oberlandesgericht Hamm, 7 U 30/23

Datum:
11.03.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 U 30/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2024:0311.7U30.23.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 12 O 116/22
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 17.02.2023 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster (12 O 116/22) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 6.000,00 EUR festgesetzt.

 
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