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Oberlandesgericht Hamm, 6 UF 50/24

Datum:
06.08.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 UF 50/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2024:0806.6UF50.24.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Essen, 110 F 8/22
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen vom 01.03.2024 (110 F 8/22) abgeändert.

Der Ausspruch zur Folgesache Unterhalt (Ziffer 3 der Beschlussformel) wird aufgehoben.

Hinsichtlich der Ehesache und der Folgesache Versorgungsausgleich (Ziffern 1 und 2 der Beschlussformel) verbleibt es bei den Anordnungen aus dem angefochtenen Beschluss.

Die Kosten des Verfahrens erster Instanz werden der Antragstellerin zu 2/3 und dem Antragsgegner zu 1/3 auferlegt. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.054,00 Euro festgesetzt.

 
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