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Oberlandesgericht Hamm, 3 Ws 315/24

Datum:
05.09.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ws 315/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2024:0905.3WS315.24.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 12 StVK 4/24
Schlagworte:
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Fortdauerentscheidung, Überprüfungsfrist, Hemmung, Entweichen aus dem Maßregelvollzug
Normen:
StGB § 67e
Leitsätze:

Ein Entweichen des Untergebrachten aus dem Maßregelvollzug führt zu einer Hemmung der in § 67e StGB geregelten Überprüfungsfrist.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Vorbringen der Beschwerdeführerin nicht ausgeräumt werden, auf deren Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.

 
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