Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 3 Ws 201/24

Datum:
27.06.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ws 201/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2024:0627.3WS201.24.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 12 StVK 324/23
Schlagworte:
Zustand, Defektquelle, Persönlichkeitsstörung, Schuldfähigkeit, Gefährlichkeit, Verhältnismäßigkeit
Normen:
StGB § 67d Abs. 6 S. 1
Leitsätze:

Der nach § 67d Abs. 6 S. 1 StGB vorausgesetzte Zustand besteht fort, wenn die anfänglich diagnostizierte Erkrankung eine Krankheitsphase darstellt, die in die aktuelle Erkrankung übergegangen, die Defektquelle aber konstant geblieben ist oder wenn sich im Verlauf der Behandlung und Beobachtung eine andere Diagnose ergeben hat, die die ursprünglich festgestellte Erkrankung (lediglich) anders bewertet.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank