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Oberlandesgericht Hamm, 24 U 85/23

Datum:
08.08.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
24 U 85/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2024:0808.24U85.23.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 11 O 136/22
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 15.09.2023 verkündete Ergänzungsurteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird verworfen.

Die Berufung des Klägers gegen das am 19.05.2023 verkündete und mit Beschluss vom 20.06.2023 berichtigte Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil vom 19.05.2023 ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 22.000,00 EUR festgesetzt.

 
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