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Oberlandesgericht Hamm, 24 U 63/23

Datum:
30.07.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
24 U 63/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2024:0730.24U63.23.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 216 O 88/19
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 05.04.2023 verkündete Urteil des Landgerichts Münster (216 O 88/19) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 77.431,87 EUR festgesetzt.

 
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