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Oberlandesgericht Hamm, 22 U 26/24

Datum:
03.09.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22 U 26/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2024:0903.22U26.24.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Siegen, 8 O 327/23
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.01.2024 verkündete Urteil des Landgerichts Siegen (8 O 327/23) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H. von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit i.H. von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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