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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 111/24

Datum:
04.06.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 111/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2024:0604.15W111.24.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 05 OH 37/23
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1) trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und hat die dem Beteiligten zu 2) im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 27,37 € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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