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Oberlandesgericht Hamm, 11 W 85/23

Datum:
15.07.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 W 85/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2024:0715.11W85.23.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Arnsberg, I-7 O 202/23
Schlagworte:
Amtshaftung, Haft, Langzeitbesuch, Ermessensentscheidung, Kausalität
Normen:
§ 839 Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 34 GG
Leitsätze:

Die fehlerhaft begründete Ermessensentscheidung bei der Versagung eines Langzeitbesuchs für einen Inhaftierten begründet – mangels Kausalität der Pflichtverletzung - dann keinen Amtshaftungsanspruch des Inhaftierten, wenn die Versagung des Langzeitbesuchs auch ermessensfehlerfrei zu begründen gewesen wäre.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den angefochtenen Beschluss des Landgerichts Arnsberg vom 26.10.2023 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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