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Oberlandesgericht Hamm, 11 U 35/23

Datum:
24.04.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 35/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2024:0424.11U35.23.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 8 O 150/22
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 13.02.2023 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.595 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz für die Zeit vom 05.08.2021 bis 20.03.2024 Zug-um-Zug gegen Abtretung möglicher Ansprüche der Klägerin wegen fehlerhafter Abrechnung der Leistungen des F. betreffend das Projekt W. in Str.-km N01 Strecke P.-K., Anfahrschaden vom 14.02.2020, (Rechnung Nr. N02 vom 12.06.2020) zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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