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Oberlandesgericht Hamm, 10 W 107/22

Datum:
13.02.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 W 107/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2024:0213.10W107.22.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bochum, 20 VI 543/20
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Die Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 48.000 EUR festgesetzt, § 40 Abs. 5 GNotKG.

 
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