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Oberlandesgericht Hamm, 7 U 77/23

Datum:
18.10.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 U 77/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2023:1018.7U77.23.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Detmold, 2 O 136/22
 
Tenor:

Der Aussetzungsantrag des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Detmold (02 O 136/22) vom 09.05.2023 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.

Den Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung im angefochtenen Urteil (eGA I-1268) auf ebenfalls 3.000,00 EUR festgesetzt.

 
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