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Oberlandesgericht Hamm, 4 W 10/23

Datum:
09.03.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 W 10/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2023:0309.4W10.23.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 25 O 358/17
 
Tenor:

Auf die sofortigen Beschwerde des Gläubigers wird der Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 12.12.2022 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Gegen die Beklagte wird wegen Zuwiderhandlung gegen das mit dem am 04.09.2018 verkündeten Urteil der 25.Zivilkammer des Landgerichts Dortmund (25 O 358/17) titulierte Unterlassungsgebot ein Ordnungsgeld in Höhe von 15.000,00 €, ersatzweise für je 1.000,00 € ein Tag Ordnungshaft, zu vollziehen an den Geschäftsführern der Beklagten, angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Der Streitwert wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

 
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