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Oberlandesgericht Hamm, 3 ORs 65/23

Datum:
12.12.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 ORs 65/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2023:1212.3ORS65.23.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 022 Ns 48/22
Schlagworte:
Volksverhetzung, böswillig verächtlich machen, verleumden, Böswilligkeit, Menschenwürde, Vergleich mit Schimpansen, Intelligenzquotient, politische Diskussion, Zuwanderung, Fachkräfte, Beweiswürdigung
Normen:
StGB § 130
Leitsätze:
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben; die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen bleiben jedoch aufrechterhalten.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen.

Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen.

 
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