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Oberlandesgericht Hamm, 28 U 55/22

Datum:
28.06.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
28. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
28 U 55/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2023:0628.28U55.22.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 08 O 500/20
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 12.05.2022 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Münster, 8 O 500/20, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung aus diesen Titeln durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Titel zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 35.000 EUR festgesetzt.

 
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