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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 62/22

Datum:
07.06.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 62/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2023:0607.20U62.22.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 4 O 178/21
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26.01.2022 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1)

Es wird festgestellt, dass die Erhöhung des Monatsbeitrags in der zwischen dem Kläger und der Beklagten bestehenden Kranken-/Pflegeversicherung mit der Vers.Nr. N01 im Tarif EB um 13,81 € zum 01.01.2015 bis zum 30.09.2021 nicht wirksam geworden ist und der Kläger bis zum 30.09.2021 nicht zur Tragung des Erhöhungsbetrages verpflichtet war.

2)

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 593,83 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.08.2021 zu zahlen.

3)

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 96 % und die Beklagte zu 4 %, diejenigen der Berufungsinstanz tragen der Kläger zu 79 % und die Beklagte zu 21 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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