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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 356/21

Datum:
25.10.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 356/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2023:1025.20U356.21.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 115 O 77/20
Schlagworte:
Diebstahlversicherung: Redlichkeitsvermutung
Leitsätze:

Anspruch wegen Kfz-Teilediebstahl bejaht, da die für den Versicherungsnehmer stehende Redlichkeitsvermutung nicht widerlegt ist und keine Tatsachen festzustellen sind, nach welchen eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung besteht.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 18.10.2021 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster (Az: 115 O 77/20) wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

 
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