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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 29/23

Datum:
23.06.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 29/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2023:0623.20U29.23.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 2 O 492/21
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.01.2023 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1. Es wird festgestellt, dass die folgende Beitragsanpassung des Monatsbeitrages in der zwischen dem Kläger und der Beklagten bestehenden Krankenversicherung- /Pflegeversicherung mit der Versicherungsnummer VersNr01 unwirksam war:

Im Tarif Esprit die Beitragsanpassung zum 01.01.2018 in Höhe von 40,88 € bis zum 01.08.2022

und die Klägerin nicht zur monatlichen Zahlung der jeweiligen Erhöhungsbeträge verpflichtet war.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 981,12 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.03.2022 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 92 % und die Beklagte zu 8 %.

Die Kosten der Berufung tragen die Klägerin zu 79 % und die Beklagte zu 21 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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