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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 142/23

Datum:
23.10.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 U 142/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2023:1023.20U142.23.00
 
Schlagworte:
Luftfahrzeug-Kaskoversicherung: Ausschluss „Fehlbedienung“
Leitsätze:

Zu einem in einer Luftfahrzeug-Kaskoversicherung vereinbarten Leistungsausschluss bei „Fehlbedienung“: Ausschluss bejaht bei einem (durch Fehlen von Kodierstiften begünstigten) fehlerhaften Einstecken eines Steckers eines zerlegbaren Motorseglers.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 06.06.2023 verkündete Urteil des Landgerichts Hagen (9 O 93/22) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor einer Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 50.000,00 € festgesetzt.

 
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