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Oberlandesgericht Hamm, 1 Ws 41/23

Datum:
24.07.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 Ws 41/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2023:0724.1WS41.23.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 53 Qs 38/22
 
Tenor:

Die weitere Beschwerde wird als unbegründet verworfen, da die Gründe des angefochtenen Beschlusses unter Berücksichtigung der den Beteiligten bekannt gemachten Ausführungen der Präsidentin des Oberlandesgerichts – Dez. 10 – vom 19.04.2023 Ermessensfehler nicht erkennen lassen.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet (§ 4 Abs. 8 JVEG).

 
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