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Oberlandesgericht Hamm, 1 Vollz 300/23

Datum:
04.09.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 Vollz 300/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2023:0904.1VOLLZ300.23.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Krefeld, 22 StVK 253/22
 
Tenor:

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Soweit mit dem angefochtenen Beschluss (hier allein verfahrensgegenständlich) der Antrag des Betroffenen verworfen worden ist, festzustellen, dass die Anordnung der Verlegung von der JVA K. in die JVA I. rechtswidrig war, wird der angefochtene Beschluss aufgehoben.

Die Sache wird im Umfang der erfolgten Aufhebung zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens und die dem Betroffenen insoweit entstandenen notwendigen Auslagen – an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Krefeld zurückverwiesen.

 
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