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Oberlandesgericht Hamm, 18 U 168/22

Datum:
10.08.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 U 168/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2023:0810.18U168.22.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 4 O 85/22
Schlagworte:
Dieselfälle, kleiner Schadensersatz
Normen:
§ 852 BGB
Leitsätze:
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18.08.2022 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn, Az. 4 O 85/22, unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, 3.425,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.04.2022 an die Klägerin zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die bis zum 10.07.2022 entstandenen Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 82 % und die Beklagte zu 18 %. Die danach entstandenen Kosten des Rechtsstreits erster Instanz sowie die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 62 % und die Beklagte zu 38 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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