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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 47/22

Datum:
13.06.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 47/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2023:0613.15W47.22.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Essen, 158 VI 2050/21
 
Tenor:

Unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde wird der angefochtene Beschluss teilweise abgeändert.

Für den Beteiligten zu 1) wird für den Zeitraum vom 2.07.2021 bis zum 2.09.2021 gegen den Nachlass eine Vergütung von 2.218,55 € inkl. Umsatzsteuer festgesetzt.

Der weitergehende Festsetzungsantrag bleibt zurückgewiesen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; eine Erstattung der den Beteiligten im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten wird nicht angeordnet.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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