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Oberlandesgericht Hamm, 11 U 170/22

Datum:
20.07.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 U 170/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2023:0720.11U170.22.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 3 O 163/22
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn vom 05.10.2022 (Az. 3 O 163/22) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 2.650,00 EUR festgesetzt.

 
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