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Oberlandesgericht Hamm, 10 W 96/23

Datum:
23.10.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 W 96/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2023:1023.10W96.23.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Herne, 7 VI 259/23
 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Herne vom 09.05.2023 wird als unzulässig verworfen.

Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 14.000 EUR festgesetzt.

 
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