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Oberlandesgericht Hamm, 10 W 25/22

Datum:
02.05.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 W 25/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2023:0502.10W25.22.00
 
Schlagworte:
Vereinigung der zu einem Hof gehörenden Grundstücke/Grundstück, Gerichtskosten
Normen:
§ 7 HöfeVfO; KV 15112 der Anlage 1 zum GN
Leitsätze:

Zur kostenrechtlichen Behandlung der Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Grundstücken im Hofesgrundbuch: Die Anfrage des Grundbuchamtes an das Landwirtschaftsgericht, ob Bedenken gegen die Übernahme des Grundstücks zum Hofesgrundbuch bestehen, der Vermerk des Landwirtschaftsgerichts, dass solche Bedenken nicht bestünden und die Übersendung der Akten zurück an das Grundbuch stellen kein „Verfahren im Übrigen“ im Sinne von KV 15112 der Anlage 1 zum GNotKG dar. Ein solches Verfahren ist vielmehr gerichtsgebührenfrei.

 
Tenor:

Die Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Münster vom 10.02.2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgerichts – Borken vom 07.02.2022 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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