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Oberlandesgericht Hamm, 10 U 54/20

Datum:
14.02.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Zivilsenat – Senat für Landwirtschaftssachen -
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 U 54/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2023:0214.10U54.20.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dorsten, 2 Lw 1/20
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 01.07.2020 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Dorsten abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.533,57 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.01.2020 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 20 % und der Kläger zu 80 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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