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Oberlandesgericht Hamm, 7 U 93/21

Datum:
23.09.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 U 93/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2022:0923.7U93.21.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 2 O 238/20
Schlagworte:
Rechts vor links, ganze Fahrbahnbreite, Betriebsgefahr
Normen:
§ 7 StVG; § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO; § 2 Abs. 2 StVO; § 17 Abs. 2 StVG
Leitsätze:
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.10.2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (2 O 238/20) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 4.781,92 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 4.461,97 EUR seit dem 30.04.2020 und auf 319,95 EUR seit dem 26.08.2022 zu zahlen sowie den Kläger gegenüber seinem Prozessbevollmächtigten von vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 492,54 EUR freizustellen.

Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 76 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 24 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 19.549,18 EUR festgesetzt.

 
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