Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 5 Ws 163/22

Datum:
21.07.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
5. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 Ws 163/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2022:0721.5WS163.22.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Arnsberg, III 1 StVK 892/21
Schlagworte:
Zuständigkeit, kleine Strafvollstreckungskammer, Strafrestaussetzung zur Bewährung, Sicherungsverwahrung
Normen:
GVG § 78b Abs. 1 Nr. 2
Leitsätze:

Zur Zuständigkeit der sog. Kleinen Strafvollstreckungskammer für Entscheidungen über die Reststrafenaussetzung zur Bewährung bei gleichzeitig angeordneter Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten (§ 473 Abs. 1 StPO) aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung als unbegründet verworfen.

 
1 2 3 4 5 6 7
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank