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Oberlandesgericht Hamm, 4 U 15/22

Datum:
04.04.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 U 15/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2022:0404.4U15.22.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 3 O 310/20
Nachinstanz:
Bundesgerichtshof, VIa ZR 602/22
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 07.10.2021 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird endgültig auf bis zu 50.000,00 € festgesetzt.

 
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